Wissenswertes

Wissenswertes

Versichertenkarte

Damit Ihr Besuch in unserer Praxis reibungslos abläuft, bitten wir Sie als gesetzlich Versicherter, bei jedem Termin Ihre Versichertenkarte mitzuführen.

Sollte 10 Tage nach Ihrer Behandlung die Versichertenkarte nicht vorgelegt worden sein, können Ihnen Zahnbehandlungen privat in Rechnung gestellt werden (SGB V).

Wartezeiten

Da wir ausschließlich mit zuvor ausgemachten Terminen arbeiten, konnten wir die Wartezeiten für Sie auf ein Minimum reduzieren.

 Denoch lassen sich nicht immer Wartezeiten vermeiden, vor allem dann, wenn mehrere Notfälle angemeldet werden.

Vorsorgeuntersuchung halbjährlich:

Der regelmäßige, halbjährliche Kontrollgang in die Zahnarztpraxis ist unerlässlich, um Karies und Zahnfleischerkrankungen, aber auch Tumorerkrankungen im Mundraum frühzeitig erkennen und behandeln zu können.

Unsere Mundhöhle ist in vielen Fällen der „Spiegel“ unserer Gesundheit.

Bonusheft

Ihren wahrgenommenen Kontrolltermin tragen wir Ihnen in ein Bonusheft ein. Um den Bonus für Zahnersatz zu erhalten, muss das Bonusheft lückenlos sein. Wer die regelmäßigen Untersuchungen in den letzten fünf beziehungsweise zehn Jahren vor der „Behandlung“ nachweisen kann, erhält einen entsprechenden Zuschuss seiner Krankenkasse.

Notdienst

Am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen können Sie sich in Notfällen an den zahnärztlichen Notfalldienst wenden, den Sie der Tagespresse entnehmen können.