Behandlung in Vollnarkose – Zahnärztliche Tagesklinik am Stadtpark Rastatt

Behandlung in Vollnarkose

Zahnarztangst ist kein Charakterfehler, sondern eine verbreitete und ernstzunehmende Sache. Wer sie hat, schiebt Termine auf – oft jahrelang, bis aus einem kleinen Loch eine große Behandlung geworden ist. In unserer eigenen zahnärztlichen Tagesklinik in Rastatt können wir diesen Kreis durchbrechen: mit sanfter Betäubung, mit Sedierung oder mit einer Behandlung im Schlaf.

Drei Wege, Ihnen die Angst zu nehmen

Behandlungszimmer der Zahnärztlichen Tagesklinik am Stadtpark in Rastatt
Behandlung in Sedierung oder Vollnarkose findet in unseren eigenen Räumen statt.

Nicht jeder braucht gleich eine Narkose. Wir schauen zuerst, was für Sie reicht:

  • Quick-Sleeper – die sanfte örtliche Betäubung. Das System bringt das Betäubungsmittel computergesteuert und sehr langsam ein. Der typische Druckschmerz der klassischen Spritze bleibt aus; viele Patienten merken den Einstich gar nicht. Für die meisten Behandlungen ist das schon die ganze Lösung.
  • Sedierung – wach, aber entspannt. Sie bekommen ein Beruhigungsmittel, bleiben ansprechbar und bekommen alles am Rande mit, es ist Ihnen aber gleichgültig. Die Erinnerung an die Behandlung ist danach meist blass. Bei Kindern setzen wir die Sedierung ab drei Jahren ein.
  • Vollnarkose – Sie schlafen, wir arbeiten. Sie schlafen ein und wachen auf, wenn alles fertig ist. Die Narkose führt ein erfahrener Anästhesist durch, nicht der Zahnarzt – das ist der entscheidende Unterschied zu improvisierten Lösungen.

Warum eine eigene Tagesklinik den Unterschied macht

Die Praxis wurde 2008 bewusst als zahnärztliche Tagesklinik gegründet. Das heißt: Die Räume, die Technik und die Abläufe sind von vornherein auf Behandlungen in Narkose ausgelegt – mit Überwachung der Vitalwerte, mit Notfallausstattung und mit einem Ruhebereich zum Aufwachen. Sie müssen also nicht in ein Krankenhaus oder in eine fremde Praxis ausweichen, sondern bleiben bei dem Team, das Sie kennt.

Der zweite Vorteil ist der Umfang: Was sonst sechs oder acht Termine bräuchte, lässt sich in einer Sitzung erledigen. Für Menschen, die den Weg zum Zahnarzt ohnehin schwer schaffen, ist das oft der entscheidende Punkt.

Für wen kommt eine Behandlung im Schlaf infrage?

  • Ausgeprägte Zahnarztangst, die sich mit Zureden nicht auflösen lässt
  • Kinder, bei denen viel zu tun ist und die nicht lange stillhalten können
  • Starker Würgereiz, der jede Behandlung im Seitenzahnbereich unmöglich macht
  • Umfangreiche Eingriffe wie mehrere Implantate, Knochenaufbau oder Weisheitszahnentfernungen
  • Menschen mit Behinderung oder Erkrankungen, bei denen ruhiges Sitzen nicht möglich ist

So läuft der Tag ab

  1. Vorgespräch. Wir sehen uns Ihre Zähne an, besprechen den Umfang und erstellen einen Behandlungs- und Kostenplan. Beim ersten Termin wird nichts gemacht, was Sie nicht wollen.
  2. Vorbereitung. Der Anästhesist klärt Sie über die Narkose auf und fragt Vorerkrankungen und Medikamente ab. Sie erfahren genau, ab wann Sie nüchtern bleiben müssen – in der Regel sechs Stunden vor dem Termin nichts essen, zwei Stunden vorher nichts mehr trinken.
  3. Behandlungstag. Sie kommen in Begleitung, bekommen einen Zugang gelegt und schlafen innerhalb weniger Sekunden ein. Währenddessen werden Puls, Sauerstoffsättigung und Blutdruck durchgehend überwacht.
  4. Aufwachen. Sie wachen im Ruhebereich auf und bleiben noch eine Weile unter Beobachtung, bis Sie wieder wach und stabil sind.
  5. Nach Hause. Eine erwachsene Begleitperson bringt Sie heim. In den 24 Stunden danach dürfen Sie kein Fahrzeug führen, keine wichtigen Entscheidungen treffen und keinen Alkohol trinken.

Sicherheit

Die Narkose übernimmt ein Facharzt für Anästhesie, der sich ausschließlich darum kümmert. Während der gesamten Behandlung werden Ihre Vitalwerte überwacht, die Notfallausstattung steht bereit. Vorerkrankungen – Herz, Lunge, Schilddrüse, Diabetes – klären wir vorher ab; in manchen Fällen holen wir eine Freigabe Ihres Hausarztes ein. Wenn etwas gegen eine Narkose spricht, sagen wir Ihnen das ehrlich und suchen einen anderen Weg.

Was kostet das, und zahlt die Kasse?

Die zahnärztliche Behandlung selbst rechnen wir wie üblich ab – gesetzlich oder privat. Die Narkose ist eine zusätzliche Leistung des Anästhesisten. Bei entsprechender Indikation beteiligen sich die gesetzlichen Kassen, etwa bei Kindern unter einem bestimmten Alter, bei Menschen mit Behinderung oder bei nachgewiesener Behandlungsunfähigkeit. In den übrigen Fällen ist es eine Privatleistung. Sie erhalten vor dem Termin eine schriftliche Aufstellung, damit Sie wissen, woran Sie sind.

Der erste Schritt ist der kleinste

Rufen Sie an und sagen Sie einfach, dass Sie Angst haben. Das ist nichts, wofür man sich entschuldigen müsste – wir hören es jede Woche. Beim ersten Termin wird nicht gebohrt. Wir schauen, reden, erklären und machen einen Plan. Alles Weitere entscheiden Sie.

„Obwohl ich ein sehr ängstlicher Patient bin, hat mich der Zahnarzt beruhigt. Er hat während der Behandlung stets mit mir gesprochen und immer wieder nachgefragt, ob alles in Ordnung ist.“

Adrian · Google-Bewertung

Termin oder einfach erst einmal ein Gespräch: 07222 30330.

Häufige Fragen

Ist eine Zahnbehandlung in Vollnarkose gefährlich?

Das Risiko ist bei gesunden Menschen sehr gering. Die Narkose führt ein Facharzt für Anästhesie durch, der sich ausschließlich darum kümmert; Puls, Blutdruck und Sauerstoffsättigung werden durchgehend überwacht. Vorerkrankungen klären wir vorher ab.

Wie lange dauert die Behandlung?

Das hängt vom Umfang ab – meist zwischen einer und drei Stunden. Der große Vorteil: Was sonst sechs oder acht Termine bräuchte, erledigen wir in einer Sitzung.

Muss ich nüchtern sein?

Ja. In der Regel sechs Stunden vorher nichts essen und zwei Stunden vorher nichts mehr trinken. Die genauen Zeiten nennt Ihnen der Anästhesist im Vorgespräch.

Darf ich danach selbst Auto fahren?

Nein. Sie brauchen eine erwachsene Begleitperson, die Sie nach Hause bringt. In den 24 Stunden danach dürfen Sie kein Fahrzeug führen und keinen Alkohol trinken.

Zahlt die Krankenkasse die Narkose?

Bei entsprechender Indikation beteiligen sich die gesetzlichen Kassen – etwa bei kleinen Kindern, bei Menschen mit Behinderung oder bei nachgewiesener Behandlungsunfähigkeit. Sonst ist es eine Privatleistung. Sie bekommen vorab eine schriftliche Aufstellung.

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